V E R T R A G S B E S T I M M U N G E N

Verpflichtungen Hundepension:

Die Hunde werden nach bestem Wissen und Gewissen betreut.
Tierschutzgerecht gehalten, gepflegt und gefüttert.

Die Hundepension Dogpark verpflichtet sich, dem Hund während der vereinbarten
Pensionsdauer täglich ausreichenden Freilauf zu gewähren.

Sollten gesundheitliche Probleme oder übermässigen Stress bei einem Hund auftreten,
so ist Dogpark verpflichtet, den Hundebesitzer zu benachrichtigen.

Verpflichtungen Hundebesitzer:

Sollten Eingewöhnungsprobleme auftreten, welche das gewöhnliche Mass übersteigen,
so ist der Hundebesitzer verpflichtet seinen Vierbeiner abzuholen.

Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen
der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines
Unfalles seines Hundes erfolgen sollen. Der Hundebesitzer übernimmt
die dadurch entstehenden Kosten.

Der Hundebesitzer sichert zu, dass der Hund bei Eintritt der Pensionsdauer gesund und frei von
ansteckenden Krankheiten ist. Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, ist der
Hundebesitzer verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.

Zuschlag verletzte und/oder zu pflegende Hunde ab CHF 5.00/Tag

Folgeschäden (eines erkrankten/ansteckenden Hundes) am eigenen Hund und an allen
sich in der Pension befindenden Hunden gehen zu Lasten des betreffenden Hundebesitzers.

Holt der Hundebesitzer vor der vereinbarten Aufenthaltszeit den Hund ab, besteht dennoch die
Verpflichtung zur Zahlung der gesamten vereinbarten Aufenthaltsdauer.

Sofern keine Vereinbarung über eine Verlängerung des Aufenthaltes vereinbart wurde,
sind die Hunde umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer abzuholen.

Sollte ein Hund nicht abgeholt werden, so ist die Hundepension Dogpark berechtigt,
den Hund einem Tierheim der eigenen Wahl zur Aufnahme zuzuleiten.
Alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Hundebesitzer.

Unsere Bring- und Abholzeiten:
MO – FR: ab 07.00 Uhr  – 18:30 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten und am Wochenende wird ein Aufpreis verrechne.
Bitte Bring- und Abholzeiten ankündigen!
Abgemachte Zeiten gelten einzuhalten ansonsten erwarten wir Ihren Anruf.
Grosse Abweichungen stellen wir als Aufwand in Rechnung.

Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial:
Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Ihr Hund zu erkennen ist.

Informationen zu unserer Hundepension:
Einrichtung: Die Hunde leben während ihres Pensionaufenthaltes zusammen mit
anderen Gästen im Rudel in einem isolierten, im Winter geheizten, Hundehaus.
Angeschlossen an den jederzeit begehbaren Auslauf ins Freie.
Unverträgliche Hunde werden separiert (Aufpreis aufwandsabhängig ab CHF 10.00/Tag).

Sauberkeit: Wir erwarten, dass unsere erwachsenen Hundegäste stubenrein sind.
Dass ein unkastrierter Rüde mal markiert, kommt vor, sollte der Reinigungsaufwand
der Anlage jedoch das gewöhnliche Mass übersteigen,
wird der Mehraufwand dem jeweiligen Hundebesitzer verrechnet.

Spaziergang: Hunde die gut im Gehorsam stehen, nicht an der Leine ziehen
und sich ins Rudel integrieren lassen, werden kostenlos zum Spazieren mitgeführt.

Fütterung: Den Hunden steht ununterbrochen frisches Wasser zur Verfügung.
Fütterung erfolgt, ohne andere Vereinbarung, zweimal täglich (morgens und abends).

Probetag: Es wird empfohlen, ein Probetag zu vereinbaren.
Probetag/Probeaufenthalt wird voll verrechnet.

Besichtigung: der Hundepension bedarf einer Terminvereinbarung.

Buchung: erfolgt via Mail, Telefon oder WhaltsApp und ist verbindlich.

Stornierung: bis 14 Tage vor Antritt der Ferien werden mit 25%,
Stornierungen unter 14 Tage mit 50% der Pensionskosten in Rechnung gestellt.

Frühzeitiges Check-out: Wird das Tier früher als zum vereinbarten Termin abgeholt,
sind dennoch die gesamte Betreuungskosten zu entrichten.

Zahlungskonditionen: Gesamter Betrag ist bis spätestens bei Abholug Bar zu entrichten.
Bei Überweisung muss der Betrag vor Abholung auf unserem Konto verbucht sein - TWINT möglich.

Unfall/Krankheit: Wir betreuen Ihren Hund nach bestem Wissen und Gewissen, sodass ihr Tier
während seines Aufenthaltes bei uns bestens versorgt wird. Ihr Hund lebt bei uns mit vielen
anderen Hunden zusammen, Verletzungen und Unfälle können trotz kompetenter,
sorgfältiger und liebevoller Betreuung nie ganz ausgeschlossen werden.

Durch das Zusammenleben mit vielen anderen Hunden, den Ortswechsel und die
veränderte Umgebung ist Ihr Tier auch einem erhöhten Ansteckungsrisiko von Krankheiten
wie Husten/Schnupfen, Bindehautentzündung usw. ausgesetzt.
Sollten gesundheitliche Probleme auftreten, werden wir dem vierbeinigen Patienten die
notwendige, bei Bedarf auch tierärztliche Behandlung zukommen lassen.
Allfällige tierärztliche Behandlungskosten werden dem Tierbesitzer belastet.

Versicherung: Für Schäden, die der Hund am Eigentum der Hundepension Dogpark anrichtet,
kann keine Versicherung abgeschlossen werden. In einem solchen Fall haftet der
Hundehalter mit seiner Privathaftpflicht-Versicherung.

Reisegepäck: Ihr Hund nimmt in die Ferien genügend gewohntes Futter mit.
Aus Platzgründen begrüssen wir, wenn sich das Reisegebäck aufs Futter reduziert hält.
Für mitgebrachte Privatgegenstände (Spielzeug, Decke/Bettli usw.)
übernehmen wir keine Verantwortung.

Mit dem Bringen Ihres Vierbeiners, zeigen Sie sich mit den Vertragsbestimmungen einverstanden.

Danke, dass Sie uns Ihren Hund anvertrauen.


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